ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zahlungskonditionen
Ab Rechnungsdatum innerhalb 10 Tage 2 % Skonto oder
30 Tage netto Kassa.
Nach Arbeitsbeginn und Materialanlieferung kann eine monatliche
Teilrechnung gelegt werden.
Bei einer Auftragssumme ab € 7.200,– brutto wird eine Vorakontierung
in der Höhe des Materialanteiles des Auftrages in Rechnung zur Absicherung der Materialbestellung gelegt.
Diese Vorakontierung ist 7 Tage vor Arbeitsbeginn ohne Abzug zu bezahlen.
Bei einer Auftragssumme ab € 15.000,– brutto wird eine Vorakontierung in der Höhe von 30% der
Gesamtauftragssumme brutto gelegt. Diese Vorakontierung ist 7 Tage vor Arbeitsbeginn ohne Abzug zu
bezahlen.
Preisbasis
Wir bieten den Vertragsabschluss ausschließlich zu unseren Allgemeinen Vertrags- und
Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Davon abweichende oder entgegenstehende Regelungen von
Vertragspartnern, wie Insbesondere Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich und
Schriftlich vor Vertragsabschluss anerkannt haben.
Die Preisbasis gilt laut Frist des Angebotes. Sollten gesetzliche Lohn- und allfällige
Materialerhöhungen eintreten, so müssten die oben genannten Preise aliquot geändert werden.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Naturmaß gemäß der Ö-Norm B 2221,
B 2219, B2210. Bei Regiearbeiten und zusätzlich beauftragten Leistungen werden diese
nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Zusätzlich anfallende Fahrtkosten werden gesondert verrechnet.
Gewerkabnahme, Gewährleistung, Schadenersatz
Die Gewerkabnahme wird unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten mit der
Bestätigung des Arbeitsscheines einvernehmlich vereinbart, wenn nicht schriftlich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Allfällige Reklamationen sind im Sinne der Ö-Norm B 2110 unverzüglich schriftlich
unter genauer Bezeichnung der Mängel hinsichtlich Beschaffenheit und Ausmaß
bekannt zu geben. Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die Bestimmungen
des ABGB.
Allgemeines
Bei einer schriftlichen Auftragserteilung, die nicht die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Kmentt GmbH & Co KG beinhaltet, wird darauf hingewiesen,
dass ausschließlich die
allgemeinen Geschäftsverbindungen der Kmentt GmbH & Co KG zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer als verbindlich vereinbart gelten.
Wenn im Angebot für einen beauftragten Artikel oder einer Montage kein Festpreis
vereinbart wurde, so wird Material hierfür gesondert verrechnet. Dies gilt besonders für
Reparaturen oder bei Zusatzaufträgen bei bestehenden Bauverträgen von
Dachsanierungen. Die Montagezeit wird ab Werkstätte bis Werkstätte gerechnet, zuzüglich
einer Fahrtkosten- pauschale.
Der Arbeitsaufwand bei Regiearbeiten für das Ablegen von Bauschutt, Altmetall oder
Restmüll am Lagerplatz wird nach tatsächlichem Stundenaufwand abgerechnet.
Lieferbedingungen/Termine
Schlechtwettertage werden zum vereinbarten Liefertermin hinzugerechnet. Weiters wird
ein Liefer- und Montageverzug von vier Wochen vom Auftraggeber als Toleranz
gewertet.
Termine
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wird
diese Verzögerung nicht durch Umstände, die in der Sphäre der Kmentt GmbH & Co KG
liegen, bewirkt, gelten vereinbarte Leistungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung
entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinaus geschoben. Die durch solche Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom
Auftraggeber zu tragen.
COVID 19
Aufgrund der im Vorfeld in keinster Weise abschätzbaren Verläufe, Erlässe, Verbote,
Einschränkungen, Schließungen behalten wir uns das Recht vor, aufgrund von äußeren
Einwirkungen durch COVID 19 in keinster Weise für Pönalforderungen bei Nichteinhalten
des Zeitplanes zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Ö- Normen
Es gelten die Ö-Normen B 2110, B 2209, B 2219, B 2220 und B 2221 in der jeweils
geltenden Fassung, sowie die Fachrichtlinien für Angebot, Ausführung und
Abrechnung als ausdrücklich vereinbart.
Umdeckarbeiten
Bei Umdeckarbeiten verpflichtet sich die Auftragnehmerin zu
besonderer Vorsicht. Dennoch sind Feuchtigkeitsschäden bedingt
durch höhere Gewalt bei Unwettern, Gewittern und dergleichen am
Gebäude und an der Einrichtung möglich, für die die Auftragnehmerin
nicht haftet. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, für Schäden dieser Art, eine gesonderte
Versicherung abzuschließen.
Eigentums – Haus – Wohnungs – Lebens etc. Gemeinschaften
Sollte unser Anbot auf eine Privatperson ausgestellt sein, jedoch der Auftrag Eine Gemeinschaft jegwelcher
Form besitzen, ist dies aus rechtlichen Gründen Uns unaufgefordert mitzuteilen. Ebenso hat der rechtliche
Vertreter dieser Gemeinschaft im Namen aller den Auftrag zu unterzeichnen. Haftung und Rechte werden der
gesetzlichen Vertretung entgegen gebracht.
Restmaterial / Paletten
Restmaterial und Paletten nach erfolgten Eindeckarbeiten sind Eigentum der Auftragnehmerin
und vom Auftraggeber bis zur Abholung zu verwahren.
Materialrücknahme
Restmaterial aus reinen Lieferaufträgen wird nur in Ausnahmefällen und nach gesonderter
Vereinbarung und Überprüfung zurückgenommen. Die Kosten für den Rücktransport, Prüfung
und Manipulation, sowie das Fahrtrisiko berücksichtigt die Auftragnehmerin durch einen
Abzug von 25% vom Neuwert.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Fa. Kmentt GmbH & Co KG.
Gerichtstandsklausel
Für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsparteien
die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Graz.
Rücktrittsrecht
Wenn der Kunde selbst die geschäftliche Verbindung mit unserem Unternehmen oder dessen Beauftragten
zwecks Schließung eines Vertrages angebahnt hat, steht dem Kunden laut § 3 Abs. 3 KSchG das
Rücktrittsrecht nicht zu.
Wurde die Vertragserklärung weder in dem von dem Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd
genützten Räume noch bei einer Messe unterzeichnet, kann laut §3 Abs. 1 KSchG binnen 14 Tagen der
Kunde von seinem Vertrag zurücktreten. Die Wiederrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung. Um
das Wiederrufsrecht ordnungsgemäß auszuüben, muss der Kunde uns dies mittels eindeutiger Erklärung
(eingeschriebener Brief) bzw. E- Mail mit Empfangsbestätigung übermitteln.
Bei schon vorangegangener Warenbeistellung können wir uns bei ebenso vorausgegangener Akontierung
die Rückzahlung vorbehalten, bis die vollständige und unbeschädigte Ware bei uns im Haus eingelangt ist.